Antragstellung

Antrag auf Eintragung

Antragsteller, die eine europäische politische Partei oder eine europäische politische Stiftung werden wollen, können die Eintragung beantragen.

Sobald sie eingetragen sind, genießen europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen in allen Mitgliedstaaten rechtliche Anerkennung und können Finanzmittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beantragen.

Ein Antrag auf Eintragung wird an die Behörde gestellt.

Ein Antrag auf Eintragung als europäische politische Stiftung wird nur durch die europäische politische Partei gestellt, der der Antragsteller formell angeschlossen ist.

Dem Antrag wird Folgendes beigefügt:

  • Unterlagen, die bescheinigen, dass der Antragsteller die in Artikel 3 der Verordnung Nr. 1141/2014 genannten Voraussetzungen erfüllt, darunter eine formelle Standarderklärung in der Form, wie sie im Anhang zur Verordnung Nr. 1141/2014 festgelegt ist;
  • die Satzung der Partei oder der Stiftung, die die gemäß den Artikeln 4 und 5 der Verordnung Nr. 1141/2014 erforderlichen Bestimmungen enthält, darunter die einschlägigen Anhänge und gegebenenfalls die Erklärung des Sitzmitgliedstaats gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1141/2014;
  • die nach den Artikeln 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2015/2401 der Kommission vom 2. Oktober 2015 über den Inhalt und die Funktionsweise des Registers europäischer politischer Parteien und Stiftungen erforderlichen Unterlagen.

Nach Übermittlung wird der Antrag von der Behörde geprüft, um festzustellen, ob der Antragsteller die Bedingungen für die Eintragung erfüllt.

Anträge sollten an die Behörde per Post und auch elektronisch an die nachstehend erwähnte Mailbox („No-Reply-Mailbox") gerichtet werden:

Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Rue Wiertz 60
1047 Brussels
Belgium

Parlement europeén
67070 Strasbourg
France

Schutz personenbezogener Daten

Die Behörde erfasst und verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, in dem dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Einrichtung der Union erforderlich ist, die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen dargelegt sind.

Alle personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen und Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr verarbeitet.

Detailliertere Informationen erhalten Sie in der unten stehenden Dokumentation:


Ansprechpartner für weitere Informationen: