Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten

Der Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten ist ein beratendes Gremium, dass gemäß Artikel 10, 10a und 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 an den Überprüfungsverfahren der Behörde teilnimmt. Der Ausschuss besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern, wobei das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission jeweils zwei Mitglieder ernennen.

Stellungnahmen

Der Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten übernimmt in bestimmten Prüfverfahren, die zur Verhängung von Sanktionen über europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen führen können, eine beratende Funktion.

Bis zum heutigen Datum hat der Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten keine Stellungnahme abgegeben