Sanktionen
Wenn europäische politische Parteien oder europäische politische Stiftungen die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 aufgeführten Bestimmungen und Verpflichtungen nicht erfüllen, kann die Behörde Sanktionen über diese Parteien und Stiftungen verhängen.
Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund stehen auf der folgenden Seite zur Verfügung.
Bis zum heutigen Datum wurden keine Sanktionen durch die Behörde verhängt.