Eingetragene Stiftungen

Liste der eingetragenen europäischen politischen Stiftungen

Die folgenden Unterlagen enthalten die Namen und Statuten aller eingetragenen europäischen politischen Stiftungen zusammen mit den Unterlagen, die als Teil ihrer Anträge auf Eintragung übermittelt wurden.

Register der europäischen politischen Stiftungen

Die Behörde verwaltet ein Register politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen und erstellt Standardauszüge gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 und Artikel 3 der der Delegierten Verordnung (EU, Euratom) 2015/2401 der Kommission. Über die unten aufgeführte E-Mail-Adresse können natürliche und juristische Personen Standardauszüge aus dem Register anfordern und ein einfaches Antragsformular ausfüllen (siehe unten stehender Link). Standardauszüge werden binnen 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags bereitgestellt.

In Fällen, in denen dies für rechtliche oder administrative Verfahren erforderlich ist, und nach Vorlage eines angemessen begründeten Antrags kann die Behörde für Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie für Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten eine Bescheinigung über die in den Standardauszügen befindlichen Informationen ausstellen. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte gemäß dem oben genannten Verfahren zu Standardauszügen vor und füllen das Formular für einen begründeten Antrag aus (siehe unten stehender Link). Je nach Gegenstand des Antrags kann das Verfahren zur Ausstellung einer Bescheinigung mehr als 10 Tage dauern.